
BeFAB beantragt beim BMAS Änderung der Werkstättenverordnunggemäß des §9 Abs. 3 WVO
Nachdem sich derzeit keine grundlegende Reform der Werkstättenverordnung im Sinne einer Arbeitsteilhabeverordnung abzeichnet, haben wir speziell für die geprüften Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung einen Änderungsantrag bezüglich des §9 Abs. 3 WVO an das BMAS gestellt. Zum Antrag und seinen Begründungen lesen Sie bitte hier…