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BeFAB beantragt beim BMAS Änderung der Werkstättenverordnung gemäß des §9 Abs. 3 WVO

Nachdem sich derzeit keine grundlegende Reform der Werkstättenverordnung im Sinne einer Arbeitsteilhabeverordnung abzeichnet, haben wir speziell für die geprüften Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung einen Änderungsantrag bezüglich des §9 Abs. 3 WVO an das BMAS gestellt. Zum Antrag und seinen Begründungen lesen Sie bitte hier…