Zum zweiten Male wurde die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen geprüft. Im Sommer 2023 fanden diese Überprüfungen nun ihren Abschluss. Unter anderem wird hier abermals das Vorhalten von Sondereinrichtungen kritisiert, wie z.B. Förderschulen oder Werkstätten für behinderte Menschen.

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